Tag der Verkehrssicherheit am 18. Juni: Menschenleben sind nicht verhandelbar!

Keine Toten und Schwerverletzten im Straßenverkehr!

Der ADFC Baden-Württemberg fordert zum Tag der Verkehrssicherheit am Samstag, 18. Juni 2022, Verkehrssysteme, die nicht länger das Auto privilegieren, sondern den Menschen in den Mittelpunkt stellen. Nur so könnten Unfälle reduziert werden. Möglichkeiten und Maßnahmen gibt es – sie müssen allerdings ergriffen werden.

„Jedes Menschenleben zählt – auch im Straßenverkehr!“, sagt Benedikt Glitz, Referent für Mobilität und Verkehr beim ADFC Baden-Württemberg. Der Fahrrad-Club betont zum Tag der Verkehrssicherheit das Ziel der „Vision Zero“, also keine Toten und Schwerverletzten im Straßenverkehr. Insgesamt nehmen die Unfallzahlen seit Jahren ab, nur beim Radverkehr stagnieren sie oder steigen sogar an. „Das muss sich ändern, niemand soll im Straßenverkehr gefährdet sein!“, so Glitz.

Für mehr Sicherheit müssen Verkehrssysteme an den Menschen angepasst werden – „und zwar an alle, an Kinder und Jugendliche, Erwachsene und Senioren, an Radfahrende, zu Fuß Gehende und auch an Autofahrer*innen“, so Glitz. Für die Vision Zero seien Verkehrssysteme nötig, die menschliche Fehler verzeihen und die tödliche und schwerwiegende Unfallfolgen vermeiden. Maßnahmen sind etwa die strikte Trennung von Auto-, Rad- und Fußverkehr, eine Entkoppelung von Parkplatzflächen und Radwegen sowie Tempolimits.

Sicher zur Schule durch „Schulstraßen“

Um kleine Verkehrsteilnehmer*innen zu schützen, plädiert der ADFC  beispielsweise für das Einrichten von Schulstraßen. „Kinder brauchen sichere Schulwege“, so Glitz. Nach dem Vorbild der Wiener Schulstraßen könnten morgens und abends zu Schulbeginn und -ende die Straßen an der Schule für einen Zeitraum von 30 Minuten für den motorisierten Verkehr gesperrt werden. Brenzlige Situationen durch Elterntaxis werden so vermieden. Solche Maßnahmen könnten meist auch kurzfristig umgesetzt werden: „Im Rahmen von Verkehrsversuchen können die Kommunen auch hierzulande Schulstraßen jederzeit einrichten“, sagt Glitz.

Tempolimits für mehr Verkehrssicherheit

Da nicht angepasste Geschwindigkeiten in Baden-Württemberg Unfallursache Nr. 1 sind, fordert der ADFC Tempolimits: Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit innerorts und Tempo 70 außerorts – zumindest dann, wenn es keine separat geführten Radwege gibt. „Die Einführung von Tempolimits muss von entsprechenden Kontrollen und einer konsequenten Sanktionierung bei Überschreitungen flankiert werden“, so Glitz. Langfristig müssen Tempoüberschreitungen durch eine entsprechende Gestaltung der Verkehrswege ausgeschlossen werden. „Tempo runter“ bedeute außerdem nicht nur, Menschenleben zu retten, es heißt auch, dass die Städte lebenswerter werden und die Gesundheit wie die Umwelt durch weniger Lärm sowie Abgase geschützt werden.

„Menschenleben sind einfach nicht verhandelbar“, so Glitz. Für den ADFC sind alle Akteure – vom Fahrzeughersteller bis hin zu den Behörden, der Politik und Versicherungen – dafür verantwortlich, die Verkehrssysteme dementsprechend anzupassen. Und auch die Verkehrsteilnehmer*innen selbst sind zur Einhaltung bestehender Regelungen verpflichtet – womit sie ihrerseits zur Vision Zero beitragen.

Infos zur ADFC-Kampagne „Das Rad kommt – mit Sicherheit“:
https://bw.adfc.de/mit-sicherheit

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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrenden auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.

  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher mit dem Auto befahren werden. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubten Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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  • Wo bekomme ich Radkarten?

    Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung@bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.

  • Wo finde ich vom ADFC empfohlene Musterkaufverträge für Fahrräder?

    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

    Zum Musterkaufvertrag des ADFC für Gebrauchträder kommen Sie, wenn Sie unten auf "Weiterlesen" drücken.

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