Zwei Frauen auf Fahrrädern in hügeliger Landschaft

ADFC-Radtour © ADFC / Bettina Orf

Schluss mit Stubenhocken: ADFC steigt wieder ins Radtourenprogramm ein

Schluss mit Stubenhocken

ADFC steigt wieder ins Radtourenprogramm ein

Der ADFC – als größter Anbieter von geführten Radtouren weltweit – steigt wieder in sein Tourenprogramm ein. Über ein Jahr lang waren die regionalen ADFC-Angebote pandemiebedingt bis auf ein Minimum heruntergefahren, jetzt laden Hunderte ehrenamtlicher Tourenleiter:innen wieder zu Ausfahrten im ganzen Land ein. Auf dem Programm stehen Touren für jeden Geschmack und alle Fitnesslevels – von der gemütlichen Feierabendrunde bis zur sportlich anspruchsvollen Mehrtagestour.  

ADFC-Tourismusvorstand Frank Hofmann sagt: „Geführte Radtouren sind das Herzstück der regionalen ADFC-Aktivitäten – und es war hart für alle, sie wegen Corona nicht mehr anbieten zu können. Gut, dass die Zeit des Stubenhockens und Alleinradelns jetzt vorbei ist und wir allen Interessierten wieder die Vielfalt vor der eigenen Haustür als Gemeinschaftserlebnis auf dem Rad nahebringen können. Das Fahrrad hat in der Pandemie ja nochmal an Beliebtheit gewonnen, deshalb freuen wir uns auf viele neue Gesichter bei unseren Touren!“

Schon über 3.000 Touren im Angebot

ADFC-Touren können ab sofort wieder über das ADFC-Tourenportal auf www.touren-termine.adfc.de  recherchiert werden. Nach Eingabe der Region wählt man den Typ „Radtour“ aus, und schon geht’s los. Bereits über 3.000 Touren sind bundesweit im Angebot – und täglich kommen neue hinzu. Man kann nach Region, Länge und Anspruch der Tour selektieren oder auch nach Angeboten für spezielle Zielgruppen oder Fahrradtypen.

Einsteiger, Familien, Kulturinteressierte und Sportcracks

Neben klassischen Touren für alle gibt es Spezialangebote für Familien, MTB- oder Rennradfahrende, Stadterkundungs-, Seen- oder Flüssetouren – aber auch Exoten, wie Nacht-Touren, Tandemtouren für Menschen mit Sehbehinderung, eine Eisdielen- und eine Schlemmertour, ein Radwanderkino und eine Ausfahrt mit „Viel Kloster und wenig Berg“. Die meisten Rad-Exkursionen sind unter 40 Kilometer lang und eignen sich auch für Einsteiger. Es stehen aber auch abwechslungsreiche Mehrtagestouren mit Übernachtung auf dem Programm, zum Beispiel am Nord-Ostsee-Kanal oder in den Alpen.

Für alle erschwinglich

ADFC-Touren werden von ehrenamtlichen Tourenleiter:innen geführt und sollen für möglichst viele Menschen erschwinglich sein. Die meisten Tages-Touren sind für ADFC-Mitglieder gebührenfrei oder kosten einen geringen Betrag von 3 bis 5 Euro. Nicht-Mitglieder zahlen meist 6 bis 9 Euro, es gibt aber auch kostenfreie Touren für Nicht-Mitglieder. ADFC-Tipps zur Tourenvorbereitung gibt es kostenlos für alle auf www.adfc-radtourismus.de unter dem Menüpunkt „Service“.

Größter Anbieter geführter Radtouren weltweit

Neben seinem politischen Engagement für flächendeckende Radwegenetze und gute Bedingungen zum Radfahren im Alltag, ist der ADFC auch größter Anbieter von geführten Radtouren weltweit. Nach letzten Erhebungen vor Corona nahmen jährlich über 130.000 Radfahrerinnen und Radfahrer an rund 11.000 ADFC-Radtouren bundesweit teil. Rund 2.700 ehrenamtliche ADFC-Tourenleiter:innen waren dafür im Einsatz, 1.400 von ihnen zertifizierte ADFC-TourGuides. Etwa 6 Millionen Kilometer legten die Teilnehmenden bei ADFC-Radtouren pro Jahr zurück.  

Hinweise an Redaktionen: Themenfotos zu ADFC-Radtouren finden Sie unten.

Über den ADFC

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit über 200.000 Mitgliedern die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik und Tourismus. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs.

Downloads

Zwei Frauen auf Fahrrädern in hügeliger Landschaft

ADFC-Radtour 01

Copyright: ADFC / Bettina Orf

4032x1960 px, (JPG, 4 MB)

Drei Personen bei einer Radtour

ADFC-Radtour 02

Copyright: ADFC / Richard Kramschuster

3467x2600 px, (JPG, 3 MB)

Mehrere Personen bei einer Radtour in schöner Landschaft

ADFC-Radtour 03

Copyright: ADFC / Richard Kramschuster

4377x3283 px, (JPG, 4 MB)

Drei Personen auf dem Fahrrad bei einer Tour

ADFC-Radtour 04

Copyright: ADFC / Richard Kramschuster

2912x2184 px, (JPG, 1 MB)


https://heilbronn.adfc.de/pressemitteilung/schluss-mit-stubenhocken-adfc-steigt-wieder-ins-radtourenprogramm-ein

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 190.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.

    weiterlesen

  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.

    Für Sie hat die ADFC-Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.

    weiterlesen

  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrenden auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.

  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher mit dem Auto befahren werden. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubten Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

    weiterlesen

  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

    weiterlesen

  • Wo bekomme ich Radkarten?

    Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung@bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.

  • Wo finde ich vom ADFC empfohlene Musterkaufverträge für Fahrräder?

    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

    Zum Musterkaufvertrag des ADFC für Gebrauchträder kommen Sie, wenn Sie unten auf "Weiterlesen" drücken.

    weiterlesen

Bleiben Sie in Kontakt