Felgen werden mit einem Schwamm geputzt

Fahrradpflege: Mit Wasser und Schwamm gegen den Fahrraddreck © ADFC / Jens Lehmkühler

Mit diesen 5 ADFC-Tipps wird das Fahrrad frühlingsfit

Auf die Räder, fertig, los: Mit dem ADFC-Frühjahrscheck optimal für den Saisonbeginn vorbereiten.

Der Frühling kommt und die Bewegungslust ist grenzenlos: Viele wollen jetzt rauf aufs Rad. Wer das gute Stück über den Winter im Keller oder in der Garage verstaut hatte, sollte vor der ersten Ausfahrt einige Punkte beachten. Aber auch wer das Rad das ganze Jahr nutzt, profitiert von einem Boxenstopp. Der ADFC-Frühjahrscheck hilft bei der optimalen Vorbereitung.

ADFC-Technikexperte René Filippek sagt: „Wer rastet, der rostet, das gilt auch für Fahrräder. Daher ist ein ordentlicher Check vor der ersten Ausfahrt zwingend notwendig, um sicherzustellen, dass das Rad einwandfrei funktioniert. Denn wer will schon mitten auf einer Tour feststellen, dass die Reifen platt sind oder der Pedelec-Akku nicht vollständig geladen ist? Mit unseren fünf Tipps kann jede und jeder das Rad auf Vordermann bringen.“

 

1. Augen auf - Sichtkontrolle ist der erste Schritt

Die meisten Defekte lassen sich leicht erkennen. Meist reicht es, das Rad von Winterschmutz zu befreien und einmal gut anzuschauen. Frisch geputzt lassen sich Risse oder Verformungen am Rahmen, an der Gabel und den Felgenflanken gut erkennen. Auch Lenker samt Halterung - die sogenannte Vorbauklemme - und Sattel sollten kontrolliert werden. Bei Auffälligkeiten steht ein Besuch in der Fahrradwerkstatt an.  

 

2. Bremsen und Kette - die größten Troublemaker

Besonderes Augenmerk beim Frühjahrscheck sollte auf Bremsen und Kette gelegt werden - denn hier kann es schnell gefährlich werden. Bremsklötze müssen getauscht werden, wenn die Querrillen nicht mehr deutlich zu erkennen sind oder sich eine Kante eingebremst hat. Die Bremsseile sollten Kappen an den Enden haben und nicht ausgefranst sein. „Generell sollte sich die Bremse leicht bewegen, sonst muss nachgefettet werden. Bei hydraulischen Bremsen muss entlüftet werden, wenn bei maximaler Handkraft weniger als ein Finger zwischen Bremshebel und Griff passt“, erklärt Filippek. Die Fahrradkette sollte mit einem Tuch von grobem Schmutz befreit und dann von innen geölt werden. Nicht vergessen den Überschuss an Kettenöl oder Kettenfließfett danach abzuwischen, sonst ist die frischgewaschene Hose schnell dahin.

 

3. Beleuchtung - nicht nur im Winter ein Thema

Auch wenn die Tage länger werden, nach der Arbeit oder am Ende eines Ausflugs ist es immer  noch recht schnell dunkel. Deswegen sollten Scheinwerfer, Rücklicht und Reflektoren gesäubert werden. Die Stecker des Lichtkabels an den Leuchten und dem Dynamo müssen festsitzen. Zudem lohnt es sich, die Einstellung des Scheinwerfers zu überprüfen, damit andere nicht geblendet werden. Dafür muss das vordere Ende des Lichtkegels auf einer dunklen Fahrbahn klar zu erkennen sein. Das gilt auch bei batterie- und akkubetriebenen Lichtern, die vor jeder Fahrt im Dunklen angebracht werden.  


4. Reifen - Motivationshilfe zum Saisonstart

Das Radeln fühlt sich mühsam an? Vielleicht liegt es am zu niedrigen Reifendruck! Dann fährt sich das Rad nicht nur schwerer, sondern die Reifen gehen auch schneller kaputt. Der Mindest- und Maximalluftdruck ist auf den Reifenflanken vermerkt und sollte je nach Fahrbahnbelag und eigenen Gewicht angepasst werden. Aber vielleicht ist auch ein schleichender Platten schuld - daher sollten Reifen nach einer längeren Fahrradpause immer auf Scherben, Dornen oder andere Fremdkörper untersucht werden. Und sind größere Risse zu sehen, müssen ein paar neue Reifen her.


5. Pedelecs - Zusatzcheck des Akkus

„Bei der Überprüfung eines Pedelecs sollte zusätzlich der Akku betrachtet werden“, so Filippek. „Die Kontakte der Akkuaufnahme am Rahmen müssen auf Korrosion geprüft werden und bei Bedarf mit einem Tuch gesäubert werden. Wichtig ist, dass der Akku über den Winter mit einem vom jeweiligen Hersteller beschriebenen Ladestand eingelagert worden ist. Dann kann er in der Regel einfach benutzt werden. Sollte sich der Akku nicht mehr rühren, dann heißt es: Finger weg und auf keinen Fall selber daran herumprobieren, sondern das Pedelec in die Werkstatt bringen.“


Hinweis an Redaktionen: Themenfotos sowie diese und ältere Pressemitteilungen finden Sie in unserem Pressebereich. Tipps für Neuaufsteiger sind zudem im Dossier Neu auf dem Rad zusammengefasst.

Über den ADFC
Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit über 200.000 Mitgliedern die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik und Tourismus. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs.

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Felgen werden mit einem Schwamm geputzt

Fahrradpflege: Mit Wasser und Schwamm gegen den Fahrraddreck

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Kabelkontrolle am Scheinwerfer

Fahrradpflege: Lichtkontrolle

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Öl wird auf die Fahrradkette geträufelt

Fahrradpflege: Fahrradkette ölen

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https://heilbronn.adfc.de/pressemitteilung/mit-diesen-5-adfc-tipps-wird-das-fahrrad-fruehlingsfit

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 190.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.

    Für Sie hat die ADFC-Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrenden auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.

  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher mit dem Auto befahren werden. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubten Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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  • Wo bekomme ich Radkarten?

    Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung@bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.

  • Wo finde ich vom ADFC empfohlene Musterkaufverträge für Fahrräder?

    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

    Zum Musterkaufvertrag des ADFC für Gebrauchträder kommen Sie, wenn Sie unten auf "Weiterlesen" drücken.

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