Frau auf Fahrrad, Themenbild zur Aktion „Mit dem Rad zur Arbeit“

Themenbild „Mit dem Rad zur Arbeit“ © ADFC/AOK

„Mit dem Rad zur Arbeit“: Gesund, sauber, günstig – aber oft ein Kampf …

Heute starten AOK und Fahrradclub ADFC die große Sommeraktion „Mit dem Rad zur Arbeit“. Ziel der seit 2001 laufenden Kampagne ist es, Menschen für das Fahrradpendeln zu begeistern.

Doch trotz aller Bemühungen steigt der Anteil der Radpendler bundesweit nicht, sondern ist zuletzt sogar leicht rückläufig. Der ADFC führt das auf die oft unzumutbare Fahrradinfrastruktur zurück und fordert mehr Platz und Wegequalität für das Rad.

ADFC-Bundesgeschäftsführer Burkhard Stork sagt: „Die Hälfte aller Arbeitswege ist unter zehn Kilometer lang, knapp ein Drittel sogar unter fünf Kilometer. Es liegt also nicht immer an der Entfernung, dass die Menschen auf dem Weg zur Arbeit fast immer ins Auto steigen. Es liegt an den fehlenden Alternativen. Wenn ÖPNV und Radwege nur zum Gruseln sind, dann nutzen die Menschen diese Alternativen nicht freiwillig. Damit wir viel mehr Menschen für die gesunde und saubere Alternative begeistern können, brauchen wir einladende Radwege im ganzen Land!“

Zahl der Radpendler könnte verdoppelt werden …

Während in den Niederlanden, dem Land mit dem weltweit am besten ausgebauten Radwegenetz, etwa 27 Prozent der Arbeitswege mit dem Rad zurückgelegt werden, sind es in Deutschland nur knapp 11 Prozent. Der Löwenanteil (65 Prozent) der Arbeitswege wird mit dem Auto zurückgelegt. In den letzten Jahren ist der Anteil des Fahrrads sogar leicht rückläufig (2011: 10,8 Prozent, 2016: 10,6 Prozent). Aus der vom Bundesverkehrsministerium in Auftrag gegebenen Studie „Fahrradmonitor 2017“ ist bekannt, dass die Bundesbürger das Rad gern häufiger für Alltagswege nutzen würden – allerdings unter der Voraussetzung, dass es mehr und bessere Radwege und Fahrradparkplätze gibt. Dafür wirbt der ADFC in diesem Jahr mit seiner Kampagne #MehrPlatzFürsRad. Der Fahrradclub ADFC geht davon aus, dass sich die Zahl der Fahrradpendler durch hochqualitative Radinfrastruktur von etwa 4 Millionen Menschen mehr als verdoppeln ließe.

… wenn Radfahren mehr Komfort und weniger Kampf wäre

Der ADFC-Fahrradklima-Test, eine Umfrage unter 170.000 Radfahrerinnen und Radfahrern bundesweit, hatte kürzlich ergeben, dass die Menschen sich immer unsicherer beim Radfahren fühlen. 74 Prozent der Befragten sagten, dass man Kinder nur mit schlechtem Gefühl allein fahren lasse könne. In den Großstädten sind es sogar 85 Prozent. Grund für das Unsicherheitsgefühl sind Falschparker oder andere Hindernisse auf Radwegen, die Radfahrende dazu zwingen, in den fließenden Autoverkehr auszuweichen. Aber auch die schlechten oder zu schmalen Radwege und die fehlenden Distanz zum Autoverkehr verursachen mulmige Gefühle bei den Radfahrenden. Stork: „Radfahren darf kein Kampf sein. Mit guten, vom starken Autoverkehr getrennten Radwegen kann es gelingen, doppelt so viele Menschen als bisher für das Fahrradpendeln zu begeistern. Dafür müssen die Kommunen dem Rad deutlich mehr Platz einräumen und kräftig in Vorrangrouten, übersichtliche Kreuzungen und großzügige Fahrradparkplätze investieren“.

Hintergrund zu „Mit dem Rad zur Arbeit“

Die Mitmach-Aktion „Mit dem Rad zur Arbeit“ von AOK und Fahrradclub ADFC läuft von Anfang Mai bis 31. August 2019. Berufstätige und Studierende sind aufgerufen, sich an mindestens 20 Tagen für den Weg zur Arbeit oder zum Hörsaal in den Sattel zu schwingen – auch auf Teilstrecken. 2018 haben sich 250.000 Menschen beteiligt und auf 49,5 Millionen Kilometern in die Pedale getreten, statt aufs Gas. Zur Aktion anmelden kann man sich auf www.mit-dem-rad-zur-arbeit.de.

Hinweis für Redaktionen: Linkempfehlungen, Themenfotos und das Logo zur Aktion finden Sie im blauen Servicekasten.

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Frau auf Fahrrad, Themenbild zur Aktion „Mit dem Rad zur Arbeit“

Themenbild „Mit dem Rad zur Arbeit“

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Mann auf einem Rad steht zwischen Autos

Fahrradfahren im dichten Autoverkehr

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Radfahren in der Stadt, Ampelstart von oben

Radfahren in der Stadt - Ampelstart von oben

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https://heilbronn.adfc.de/pressemitteilung/mit-dem-rad-zur-arbeit-gesund-sauber-guenstig-aber-oft-ein-kampf

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 190.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.

    Für Sie hat die ADFC-Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrenden auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.

  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher mit dem Auto befahren werden. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubten Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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  • Wo bekomme ich Radkarten?

    Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung@bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.

  • Wo finde ich vom ADFC empfohlene Musterkaufverträge für Fahrräder?

    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

    Zum Musterkaufvertrag des ADFC für Gebrauchträder kommen Sie, wenn Sie unten auf "Weiterlesen" drücken.

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