Gut 100 große und kleine Helden auf der zweiten kidical mass Heilbronn!

Am Sonntag den 28.04.24 fuhren gut 100 Teilnehmer eine ca. 5,5 km lange Tour mit Polizeieskorte durch unsere Innenstadt!

Unter dem Motto "Sichere Radwege für groß und klein" setzten vor allem die Heilbronner kids auf ihren Fahrrädern ein Zeichen!

Startaufstellung
Startaufstellung © ADFC Heilbronn

Das Wetter war perfekt und die Spannung war groß, wie viele Leute wir diesmal im Vorfeld erreicht haben um sie zur Teilnahme an der zweiten Heilbronner kidical mass zu motivieren.

Der Zuspruch in den 3 Wochen der Werbung war durchweg positiv und so trafen sich gut 100 Radfahrende am Götzenturm. Es waren auf jeden Fall deutlich mehr Kinder dabei wie 2023, was uns sehr gefreut hat! In 45 Minuten legten wir gemütlich die knapp 5,5 Kilometer lange Strecke zurück, die Menschen hatten sichtlich Spaß und genossen den üppigen Platz, die Musik und die schöne Stimmung wenn man mit so vielen zusammen radelt. Die Polizisten machten einen super Job und alles lief von vorne bis hinten extrem kooperativ! Vielen Dank dafür!

Neben der Erinnerung an die Notwendigkeit der Änderung des Straßenverkehrsgesetz, ohne welche die Umsetzung einer sicheren, kinderfreundlichen Radinfrastruktur kaum möglich ist, forderten wir unter klarem Beifall der Teilnehmenden die Umsetzung einer Schulstraße in Heilbronn! Der Erlass des Landesverkehrsministerium in Nordrhein Westfalen gab hierzu jüngst einen rechtlichen Impuls. Der ADFC Heilbronn unterstützt gerne die Planung und Umsetzung einer Schulstraße!

Wir begrüßen die Bewerbung der Stadt Heilbronn zur "european green capital" für das Jahr 2026. Diesen Status tragen nicht die Städte welche bereits am nachhaltigsten sind, sondern solche welche mit Projekten und Maßnamen entlang von 7 Indikatoren die grössten Potentiale heben. Nachhaltige Mobilitätslösungen, schwerpunktmäßig die Stärkung des Umweltverbund und darin besonders die Stärkung des Rad und Fußverkehr zahlen auf die Indikatoren Luftqualität, Lärmreduktion und Klimaschutz ein, daher stellten wir Vorschläge auf für die Evaluationsphase nach der Bewerbung, um der Auszeichnung näher zu kommen! Die Vorschläge sind durchaus alte Bekannte, aber der Applaus der Teilnehmenden zeigte, daß diese Maßnahmen für eine klimaneutrale, lebenswerte european grenn capital obligatorisch sind!

Vorschlag 1 war die Sperrung der Gerberstzraße für den Duerchgangsverkehr! Moderne Pollerlösungen, KI-gesteuert für die Anwohner sind technisch verfügbar und es wäre möglich die Radroute Nord sinnvoll an die Innenstadt anzubinden. Der Gewinn an Aufenthaltsqualität für das Quartier muß nicht separat genannt werden.

Vorschlag 2 ist Tempo 30 in der gesamten Innenstadt! Heilbronn lebt mit Tempo 40 bereits sehr gut und die Stadt hat sich mit vielen weiteren Städten einem Bündnis pro Tempo 30 angeschlossen! Daher die Frage: Worauf warten wir? Zusätzlich zur Verlangsamung des motorisierten Verkehr wäre die Umwidmung von Spuren eine weiterer Baustein um in der Innenstadt den Durchgangsverkehr zu reduzieren und um die Konflikte zwischen Radfahrern und Fußgängern zu vermeiden! Jede Mobilitätsform braucht ihre eigen Spur und die Allee wäre einer guter Ort zur Erprobung einer solchen Maßnahme!

Vorschlag 3 ist die konsequente Einrichtung eines autofreien Quartier, für Menschen welche sich nach einem modernen Stadtleben sehnen!

Zudem steht die zügige Umsetzung der bereits beschlossenen Projekte für den Radverkehr wie RS3, Lerchenbergtunnel und der Radverkehrsplan 2008 an, wozu die Stadtverwaltung dringend neue Planerstellen braucht! Es gibt bereits kompetente, motivierte Planer:innen im Amt für Straßenwesen! Liebe Stadt Heilbronn, stellt weitere solche Leute ein und macht deren Job attraktiv!

Für die anstehende Kommunalwahl haben wir mit unseren Vorschlägen den Anwärter:innen auf die Plätze im Stadtrat einen Hinweis gegeben, wie wir uns die Entwicklung für die großen und kleinen Radelnden vorstellen! Ganz im Sinne der Bewegung Kinder aufs Rad: Ein sicherer Radweg für Kinder ist der beste Radweg für alle!

Wir folgen bald dem Slogan "Ich wähle die Radvolution!" dazu aber mehr im nächsten Beitrag...

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https://heilbronn.adfc.de/neuigkeit/gut-100-grosse-und-kleine-helden-auf-der-zweiten-kidical-mass-heilbronn

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 190.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.

    Für Sie hat die ADFC-Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrenden auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.

  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher mit dem Auto befahren werden. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubten Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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  • Wo bekomme ich Radkarten?

    Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung@bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.

  • Wo finde ich vom ADFC empfohlene Musterkaufverträge für Fahrräder?

    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

    Zum Musterkaufvertrag des ADFC für Gebrauchträder kommen Sie, wenn Sie unten auf "Weiterlesen" drücken.

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